Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie sind allen entsprechenden Geschäftsbeziehungen – auch zukünftigen und einschließlich vorvertraglicher Verhandlungen – zwischen Panzerknacker Goldschmiede GmbH, Fleischhauerstr. 56, 23552 Lübeck und seinen Kunden zugrunde zu legen. Dies ist unabhängig von Art und Umfang der Geschäftsbeziehung.
(2) Von den Kunden vorgelegte, abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen werden, auch bei Kenntnis seitens Panzerknacker Goldschmiede GmbH, weder ganz noch teilweise Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde und Leistungen durch Panzerknacker Goldschmiede GmbH erbracht werden.
§2 Angebote/Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von Panzerknacker Goldschmiede GmbH sind unverbindlich, insbesondere in Hinblick auf Preise, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Vertragsabschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
(2) Dem Kunden überlassene Angebote dürfen durch diese weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in bearbeiteter Fassung Dritten zugänglich gemacht werden, sofern Panzerknacker Goldschmiede GmbH hierzu keine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
(3) Von Angestellten von Panzerknacker Goldschmiede GmbH im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getätigte Zusagen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Panzerknacker Goldschmiede GmbH gültig.
(4) Vor Vertragsabschluss hat der Kunde zu überprüfen, ob die Spezifikation der bestellten Waren und/oder Leistungen seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Panzerknacker Goldschmiede GmbH behält sich, auch nach Auftragsbestätigung vor, geringfügige Anpassungen der Spezifikation des Angebotes aufgrund z. B. technischer oder gesetzlicher Gründe sowie künftiger Anforderungen des Marktes vorzunehmen.
§3 Lieferung und Leistung, Annahmeverzug des Käufers
(1) Panzerknacker Goldschmiede GmbH ist berechtigt, sich der Hilfe Dritter zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen.
(2) Im Vertrag getroffene Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Maßgebend für die Einhaltung von Lieferterminen und –fristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Lager oder Werk.
(3) Sollte der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug kommen, so ist Panzerknacker Goldschmiede GmbH berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist Panzerknacker Goldschmiede GmbH berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren oder Panzerknacker Goldschmiede GmbH einen höheren Schaden nachweisen.
§4 Preise, Zahlung und Verrechnung
(1) Es gelten die Preise und sonstigen Bedingungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Panzerknacker Goldschmiede GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager und sind als Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Fracht- oder Versandspesen zu verstehen.
(2) Panzerknacker Goldschmiede GmbH ist berechtigt eine Preisänderung im entsprechenden Umfang vorzunehmen, sofern sich Abgaben oder sonstige Fremdkosten, die maßgeblich im vereinbarten Preis enthalten sind, später als vier Wochen nach Vertragsabschluss ändern.
(3) Der Preis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Lieferung oder Leistung ohne Abzug zahlbar. Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind durch den Kunden zu tragen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, insoweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
(4) Im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles berechnet Panzerknacker Goldschmiede GmbH – sofern nicht ein höherer Zinssatz vereinbart ist – spätestens ab Verzug Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Panzerknacker Goldschmiede GmbH behält sich vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Eingehende Zahlungen werden stets für die älteste, fällige Rechnung verwendet. Die Entgegennahmen von Schecks und Wechseln geschieht stets nur erfüllungshalber.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Panzerknacker Goldschmiede GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandener sowie entstehender Forderungen.
(2) Die Vorbehaltsware ist durch den Kunden sach- und fachgerecht zu verwahren. Ferner ist sie ausreichend gegen Schadensrisiken, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl sowie unbefugten Zugriff Dritter zu versichern. Der Kunde tritt die entsprechenden Ansprüche aus den jeweiligen Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss an Panzerknacker Goldschmiede GmbH ab.
(3) Werden Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen, wird der Kunde diese Dritten über den Eigentumsvorbehalt von Panzerknacker Goldschmiede GmbH hinweisen und Panzerknacker Goldschmiede GmbH unverzüglich verständigen.
§6 Gefahrübergang, Sachmangelhaftung
(1) Die von Panzerknacker Goldschmiede GmbH überlassenen Werkstücke entsprechen im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von den subjektiven und objektiven Anforderungen des § 434 BGB und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Auf die nach § 7 gesondert gewährte Garantie wird hingewiesen.
(2) Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Panzerknacker Goldschmiede GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung des Werkstücks.
(4) Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an Panzerknacker Goldschmiede GmbH ab.
(5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von § 9.
(6) Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des vom Kunden übergebenen Werkstücks ist ein Mangelanspruch des Kunden ausgeschlossen.
(7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(8) Panzerknacker Goldschmiede GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Panzerknacker Goldschmiede GmbH bezahlt hat.
(9) Nimmt der Kunde Panzerknacker Goldschmiede GmbH in Ansehung behaupteter Mängel in Anspruch, ist er verpflichtet, den aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge entstandenen Aufwand (insbesondere zeitlicher Aufwand) zu erstatten. Grundlage ist die bei Vertragsschluss gültige Preisliste von Panzerknacker Goldschmiede GmbH.
§7 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
§8 Haftung
(1) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (a) bis (e):
- (a) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Panzerknacker Goldschmiede GmbH verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
- (b) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Panzerknacker Goldschmiede GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen.
- (c) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Panzerknacker Goldschmiede GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
- (d) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
- (e) Panzerknacker Goldschmiede GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Panzerknacker Goldschmiede GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Panzerknacker Goldschmiede GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Kunden zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
(2) Eine weitere Haftung von Panzerknacker Goldschmiede GmbH ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Panzerknacker Goldschmiede GmbH.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Panzerknacker Goldschmiede GmbH. Panzerknacker Goldschmiede GmbH bleibt nachgelassen auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Alle Rechtsbeziehungen zwischen Panzerknacker Goldschmiede GmbH und seinen Kunden unterliegen dem diese Bedingungen ergänzenden deutschen Recht. Eine Anwendung des UN-Kaufrechts -CISG- ist ausgeschlossen.
§10 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Eine wirksame Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch Panzerknacker Goldschmiede GmbH. Dies gilt insbesondere auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen treten in diesem Fall wirksame, der wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Bedingungen am nächsten kommende.